Rauchmelderpflicht: Wer für Einbau und Wartung zuständig ist

Die Bundesländer haben nicht nur generelle Rauchmelderpflichten definiert, sondern auch festgelegt, wer für den Einbau und die Wartung der Geräte zuständig ist. In fast allen Bundesländern ist das der Eigentümer. Er kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder weiterdelegieren, beispielsweise an einen Hausmeisterdienst.

Wartung bedeutet: Der Rauchmelder muss mindestens einmal im Jahr auf seine Funktion überprüft werden. Dazu muss zunächst überprüft werden, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und ob der akustische Signalgeber funktioniert. Hierzu haben Rauchmelder in der Regel eine Test-Taste, mit der probeweise ein Alarm ausgelöst werden kann. Zur Wartung gehört außerdem der Batteriewechsel und die Kontrolle, ob die nähere Umgebung frei von Hindernissen ist.

Ob letztendlich Mieter oder Vermieter für Wartung und Einbau zuständig sind, ist in der entsprechenden Landesbauordnung und in der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676) geregelt.

Kann der Vermieter die Kosten für Rauchmelder auf Mieter umlegen?

Die Anschaffungskosten für den Rauchmelder kann ein Vermieter anteilig auf die Mieter umlegen – und zwar in Form einer Modernisierungsmieterhöhung. In der Praxis bedeutet das, dass er die Jahresmiete um elf Prozent der angefallenen Kosten anheben kann. Ein Beispiel: Kostet der Einbau der Rauchmelder in der Mietwohnung 100 Euro, so rechtfertigt dies eine Erhöhung der Jahresmiete um 11 Euro, pro Monat also rund 92 Cent. Die Kosten für die Wartung des Rauchmelders kann ein Vermieter wiederum als Betriebskosten auf den Mieter umlegen – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Wo müssen Rauchmelder platziert werden?

Laut Gesetz besteht Rauchmelderpflicht in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen. Dort muss mindestens ein Rauchmelder angebracht werden und zwar in waagrechter Position an der Decke.

Experten empfehlen, den Rauchmelder in der Raummitte mit einem Mindestabstand von einem halben Meter zur Wand zu montieren.

An Dachschrägen sollte der Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes installiert werden.